E-Mobilität

E-Mobilität

Die neue Schlüsselkennzahl B197 im Führerschein bietet euch die Möglichkeit, einen Schaltwagen zu fahren, obwohl die Fahrprüfung in einem Automatik-Auto abgelegt wurde. Wer diesen neuen Ausbildungsweg wählt, muss mindestens zehn Fahrstunden und eine viertelstündige Testfahrt mit einem Fahrlehrer/ einer Fahrlehrerin auf einem Schaltwagen absolvieren. Die übrige Ausbildung sowie die Führerscheinprüfung erfolgen in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe. Die Gesamtzahl der vorgesehenen Fahrstunden erhöht sich dadurch nicht unbedingt.

Hintergrund dieser neuen Regelung ist der Trend zur E-Mobilität und die Förderung alternativer Antriebe. Wenn ihr euch für das Fahren mit Automatikfahrzeugen interessiert, musstet ihr bisher den normalen Führerschein erlangen, oder den Automatikführerschein (Schlüsselzahl 78) ohne die Option, später einen Schaltwagen fahren zu dürfen. Ab April 2021 hat sich dies geändert! Das ist begrüßenswert, denn klimafreundliches Fahren beginnt schon während der Ausbildung.