Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt. Max. zG der Kombination: 7 t
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt.
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder(auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Rechtliches. Am 1.4.21 wurde die Klasse B durch die einfacher zu erlangende Klasse B mit Schlüsselzahl 197 (B197) ersetzt. Mit B197 darfst du uneingeschränkt Autos mit Handschaltgetriebe und Automatikgetriebe im Inland fahren.
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch ange-ordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW
Zwei- und Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge; max. 45 km/h bbH; Elektromotoren bis 4 KW, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum
Land- oder forstwirtschaftliche genutzte Zugmaschine ≤ 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit; mit Anhängern ≤ 25 km/h; selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge (auch mit Anhänger) mit bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ≤ 25 km/h
Wer einen Führerschein der Klasse C1 besitzt, darf Fahrzeuge mit den folgenden Eigenschaften fahren: Die zulässige Gesamtmasse beträgt mehr als 3500 Kilogramm und nicht mehr als 7500 Ki-logramm. Höchstens acht Sitzplätze, der Führersitz zählt nicht mit.
Die Führerscheinklassen C1 und C1E: Alle Infos | ADAC
C1E: Für Anhänger mit mehr als 750 kg
Der C1E-Führerschein erlaubt es Lkw-Fahrern, das Fahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger von mehr als 750 Kilogramm zulässige Gesamtmasse zu fahren. Inhaber dieser Fahrerlaubnis dürfen aber auch ein Fahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger von mehr als 3500 Kilogramm kombinieren max. 12.000 kg.
Die Klasse C berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg).
LKW Führerschein C, C1, C1E oder CE meistern
Der LKW Führerschein der Klasse CE ergänzt Deinen vorhandenen Führerschein Klasse C. Damit darfst Du so ziemlich jeden LKW steuern – konkret bedeutet das: weder der LKW noch der Anhän-ger sind an eine zulässige Gesamtmasse gebunden – Du kannst auch Anhänger ziehen, die mehr als 7500 kg wiegen. Zgm LKW + Anhänger 40 Tonnen. Ausnahmen möglich.
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