Die theoretische Ausbildung
12 Doppelstunden Grundausbildung und
2 Doppelstunden Zusatzausbildung.
Wenn du bereits einen anderen Führerscheines besitz, verringert sich die Grundausbildung auf 6 Doppelstunden.
Die praktische Ausbildung
Pflichtfahrstunden
5 Fahrstunden Überland,
4 Fahrstunden auf der Autobahn und
3 Nachfahrten
Übungsstunden je nach Bedarf
Wie bei vielen anderen Führerscheinklassen auch, musst du in deiner Grundausbildung Übungsfahrstunden absolvieren. Wie viele das sind, wird sich während der Ausbildung herausstellen, da dies individuell nach dem Können des Fahrschülers bewertet wird.
Die theoretische Prüfung
30 Fragen zum Führerschein Klasse B
Bis zu 10 Fehlerpunkte darfst du haben. Keine 2 Fünferfragen falsch machen.
Wenn du schon vorher eine Fahrerlaubnis besessen hast, reduziert sich der Fragebogen auf 20 Fragen. Gleichzeitig sind nur noch 6 Fehlerpunkte erlaubt.
Die praktische Prüfung
55 Minuten Fahren inkl. Vor- und Nachbesprechung.
Dabei musst du zeigen, dass du in deiner Ausbildung das Fahren auf der Autobahn, auf Kraftfahrstraßen, innerorts und außerorts gelernt hast.
Wann darfst du deine Prüfungen ablegen?
Die praktische Prüfung ist nicht vor einem Monat des 17. bzw. 18. Geburtstag erlaubt.
Die Theorie darfst du frühestens 3 Monate vor den jeweiligen Geburtstagen absolvieren.
Einschluss
Hast du die Klasse B erfolgreich abgeschlossen, bist du automatisch in Besitz der Klassen AM und L.
Theorie
Bei der Theorie muss unterschieden werden:
Klasse A1 / A2 seit 2 Jahren
Hast du die Klasse A1 / A2 schon seit mindestens 2 Jahren, musst du den Theorieunterricht nicht noch mal besuchen und auch keine theoretische Prüfung ablegen. Nur Fahrpraktische prüfung ablegen. Keine Sonderfahrten.
Grund- und Zusatzstoff
Beim Grundstoff in Klasse A1 / A2 / A Ersterwerb musst du insgesamt 12 Doppelstunden à 90 Minuten (6 Doppelstunden, wenn du schon eine andere Fahrerlaubnisklasse hast) besuchen, um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden. Zudem musst du beim Zusatzstoff mindestens 4 Doppelstunden à 90 Minuten besucht haben.
Dabei gilt: Hast du Probleme bei einem bestimmten Thema, z. B. den Vorfahrtregeln, darfst du dir den Stoff selbstverständlich auch noch ein zweites Mal im Unterricht anhören. Bei den oben genannten Stunden handelt es sich um die mindestens vorgeschriebenen Stunden.
Praxis
In deinen Motorrad-Fahrstunden machst du dich mit deiner Maschine und den Verkehrsvorschriften vertraut ( Grundfahraufgaben). Dabei ist es natürlich von Bedeutung, ob du bereits Erfahrungen im Motorradfahren gesammelt hast. Übungsstunden nach Bedarf. Sonderfahrten 5 ÜL / 4AB / 3 NF.
Auch hier gibt es, ähnlich wie bei der Klasse A2, mehrere Szenarien.
Klasse A im Direkteinstieg
Du hast weder die Klasse A1, noch die Klasse A2, machst die Klasse A also im Direkteinstieg. Hier sieht der Gesetzgeber neben den normalen Übungsstunden eine bestimmte Zahl an Sonderfahrten vor, die du absolvieren musst, damit du zur Prüfung zugelassen wirst. Du musst 5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen, 4 Fahrstunden auf Autobahnen und 3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit machen.
Vorbesitz Klasse A1
Du hast bereits die Klasse A1. Oder auch schon die Klasse A2, diese aber noch keine zwei Jahre. Jetzt musst du neben den normalen Übungsstunden eine reduzierte Anzahl von Sonderfahrten absolvieren. Konkret wären das 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen, 2 Fahrstunden auf der Autobahn und eine Fahrstunde bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Klasse A2 – seit mindestens 2 Jahren
Du hast die Klasse A2, und diese bereits seit mindestens zwei Jahren. Jetzt musst du neben den normalen Übungsstunden keine Sonderfahrten mehr machen.
Wenn du bereit für die Prüfung bist, wird dir dein Fahrlehrer Bescheid geben und dir in
einer finalen Stunde nochmals wertvolle Tipps für deine Prüfungsfahrt geben. Bei der Aufstiegsprüfung gibt es keine feste Anzahl an Fahrstunden. Keine Sonderfahrten und 4 Grundfahr-Aufgaben.
Führerscheinklasse L
Der “kleine“ Traktorführerschein
Bei dem Führerschein der Klasse L handelt es sich um den “kleinen“ Traktorführerschein. Mit ihm darfst du bereits mit 16 Jahren land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten durchführen, allerdings nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h und mit Anhänger maximal 25 km/h.
Allgemeine Infos zum L-Führerschein
Mindestalter: 16 Jahre bei Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h.
Prüfungen: Für den L-Führerschein ist lediglich eine theoretische Prüfung zu absolvieren. Eine praktische Prüfung ist dafür nicht vorgesehen.
Diese Führerscheinklassen erhältst du automatisch mit dem L-Führerschein:
keine Besonderheit: Wenn du den Führerschein der Klasse B besitzt, wird dir der L-Führerschein automatisch eingetragen.
Theorie und Praxis
Auch wenn keine praktische Ausbildung für den L-Führerschein vorgeschrieben ist, musst
du dennoch eine theoretische Prüfung absolvieren. Für den Führerschein der Klasse L musst du den Theorieunterricht bestehend aus Grund- und Zusatzstoff besuchen. Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff beinhaltet die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse.
Beim Grundstoff der Klasse L musst du insgesamt 12 Doppelstunden à 90 Minuten besuchen, um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden. Beim Zusatzstoff musst du mindestens 2 Doppelstunden à 90 Minuten besucht haben.
OLSBERG
Bahnhofstraße 21, 59939 Olsberg
SIEDLINGHAUSEN
Hochsauerlandstraße 78b, 59955 Winterberg-Siedlinghausen
Mobil: 0160 1525227
E-Mail: fahrschule-bauerdick@gmx.de