Regelungen und Voraussetzungen
LKW-Fahrer unterliegen ab 10.09.2009 der gesetzlichen Pflicht zur Weiterbildung. Die Weiterbildungspflicht trifft alle gewerblichen Fahrer (ab 3,5t), unabhängig vom Datum des Fahrerlaubniserwerbs. 35 Stunden (à 60 Minuten) Weiterbildungslehrgang (5 Tage a‘ 7 Stunden) im Zyklus von fünf Jahren, die jeder LKW-Fahrer innerhalb von fünf Jahren besuchen muss. Die 35 Stunden müssen nicht in einem geschlossenen Lehrgang absolviert werden. Sie können auch in Blöcken von mindestens sieben Stunden (420 Min. – also 1 Tag) aufgeteilt werden. § 5 Abs. 1 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) bestimmt, dass die erste Weiterbildungsphase
fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation abzuschließen ist. Für Fahrer, die vor dem Stichtag 10.09.2009 im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse C waren, muss der erste Weiterbildungszyklus zwischen dem 10.09.2009 und dem 10.09.2014 liegen.
Modul 1: Intelligent fahren. Eco-Training & Assistenzsysteme
– Kraftstoffsparend & verschleißarm unterwegs
Samstag 10. Januar 2026, 8-16 Uhr
Modul 2: Rechtssicher dokumentieren. Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber
– Lenk- und Ruhezeiten, digitale Tachographen richtig nutzen
Samstag 24. Januar 2026, 8-16 Uhr
Modul 3: Gefahrenwahrnehmung
– Technik verstehen, Risiken erkennen, Unfälle vermeiden
Samstag 14. Februar 2026, 8-16 Uhr
Modul 4: Schadensprävention
– Kommunikation, Verhalten im Straßenverkehr, Kundenkontakt
Samstag 21. Februar 2026, 8-16 Uhr
Modul 5: Sicherheit für Ladung & Fahrgast
– Verantwortung, Vorschriften & die richtige Technik
Samstag 07. März 2026, 8-16 Uhr
OLSBERG
Bahnhofstraße 21, 59939 Olsberg
SIEDLINGHAUSEN
Hochsauerlandstraße 78b, 59955 Winterberg-Siedlinghausen
Mobil: 0160 1525227
E-Mail: fahrschule-bauerdick@gmx.de