Regelungen und Voraussetzungen
LKW-Fahrer unterliegen ab 10.09.2009 der gesetzlichen Pflicht zur Weiterbildung. Die Weiterbildungspflicht trifft alle gewerblichen Fahrer (ab 3,5t), unabhängig vom Datum des Fahrerlaubniserwerbs. 35 Stunden (à 60 Minuten) Weiterbildungslehrgang (5 Tage a‘ 7 Stunden) im Zyklus von fünf Jahren, die jeder LKW-Fahrer innerhalb von fünf Jahren besuchen muss. Die 35 Stunden müssen nicht in einem geschlossenen Lehrgang absolviert werden. Sie können auch in Blöcken von mindestens sieben Stunden (420 Min. – also 1 Tag) aufgeteilt werden. § 5 Abs. 1 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) bestimmt, dass die erste Weiterbildungsphase
fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation abzuschließen ist. Für Fahrer, die vor dem Stichtag 10.09.2009 im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse C waren, muss der erste Weiterbildungszyklus zwischen dem 10.09.2009 und dem 10.09.2014 liegen.
Modul 1: Intelligent fahren. Eco-Training & Assistenzsysteme
– Kraftstoffsparend & verschleißarm unterwegs
Samstag 12. September 2026, 8-16 Uhr
Modul 2: Rechtssicher dokumentieren. Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber
– Lenk- und Ruhezeiten, digitale Tachographen richtig nutzen
Samstag 26. September 2026, 8-16 Uhr
Modul 3: Gefahrenwahrnehmung
– Technik verstehen, Risiken erkennen, Unfälle vermeiden
Samstag 10. Oktober 2026, 8-16 Uhr
Modul 4: Schadensprävention
– Kommunikation, Verhalten im Straßenverkehr, Kundenkontakt
Samstag 24. Oktober 2026, 8-16 Uhr
Modul 5: Sicherheit für Ladung & Fahrgast
– Verantwortung, Vorschriften & die richtige Technik
Samstag 07. November 2026, 8-16 Uhr
Unsere Fahrschule bleibt vom 10.08.-24.08.2026
geschlossen. Ab dem 25.08.2026
sind wir wieder wie gewohnt
für Euch da!
Wir wünschen allen schöne
Sommerferien!