LKW-Weiterbildung

LKW Weiterbildung

Regelungen und Voraussetzungen

LKW-Fahrer unterliegen ab 10.09.2009 der gesetzlichen Pflicht zur Weiterbildung. Die Weiterbildungspflicht trifft alle gewerblichen Fahrer (ab 3,5t), unabhängig vom Datum des Fahrerlaubniserwerbs. 35 Stunden (à 60 Minuten) Weiterbildungslehrgang (5 Tage a‘ 7 Stunden) im Zyklus von fünf Jahren, die jeder LKW-Fahrer innerhalb von fünf Jahren besuchen muss. Die 35 Stunden müssen nicht in einem geschlossenen Lehrgang absolviert werden. Sie können auch in Blöcken von mindestens sieben Stunden (420 Min. – also 1 Tag) aufgeteilt werden. § 5 Abs. 1 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) bestimmt, dass die erste Weiterbildungsphase
fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation abzuschließen ist. Für Fahrer, die vor dem Stichtag 10.09.2009 im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse C waren, muss der erste Weiterbildungszyklus zwischen dem 10.09.2009 und dem 10.09.2014 liegen.

DIE SECHS MODULE SIND :

  • Modul 1: Intelligent fahren. Eco-Training & Assistenzsysteme
    – Kraftstoffsparend & verschleißarm unterwegs
    Samstag 10. Januar 2026, 8-16 Uhr

  • Modul 2: Rechtssicher dokumentieren. Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber
    – Lenk- und Ruhezeiten, digitale Tachographen richtig nutzen
    Samstag 24. Januar 2026, 8-16 Uhr

  • Modul 3: Gefahrenwahrnehmung
    – Technik verstehen, Risiken erkennen, Unfälle vermeiden
    Samstag 14. Februar 2026, 8-16 Uhr

  • Modul 4: Schadensprävention
    – Kommunikation, Verhalten im Straßenverkehr, Kundenkontakt
    Samstag 21. Februar 2026, 8-16 Uhr

  • Modul 5: Sicherheit für Ladung & Fahrgast
    – Verantwortung, Vorschriften & die richtige Technik
    Samstag 07. März 2026, 8-16 Uhr

  • Modul 6: Erste Hilfe für LKW Fahrer
    nach Vereinbarung

    Wir bitten um rechtzeitige Anmeldung per WhatsApp oder Telefon 0160 1525227.
    Bei weniger als 6 Teilnehmenden behalten wir uns vor das Modul durchzuführen!